Wie das Bundesverfassungsgericht heute  urteilte, ist das Bundestags-Wahlrecht verfassungswidrig. Das derzeitige (im vergangenen November reformierte) Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien. Dieses gilt insbesonders für die Verteilung der Überhangsmandate. Somit muss die Regelung zur Sitzverteilung im Bundestag noch vor den Wahlen im Herbst 2013 neu geregelt werden. Geklagt hatten SPD, Grüne sowie mehr als 3000 Bürger.