Der Todesstrafe entgangen ist eine 73-jährige deutsche Frau, die vor zwei Jahren in dem US-Bundesstatt Florida  ihren fünfjährigen Enkel ertränkt hatte. Sie wurde lediglich zu 21 Jahren Haft verurteilt. Die Frau verfolgte die Urteilsverkündung emotionslos. Der Vater des Kindes zeigte sich über das Urteil enttäuscht, er hatte gefordert, dass die Staatsanwaltschaft an einer 30-jährigen Haftstrafe festhalte. Diese Forderung hatte zunächst die Staatsanwaltschaft gefordert, ließ diese jedoch später fallen und ging auf mit der Verteidigung ausgehandelte kürzerer Strafe ein.