Berlin (dts) – Nach der ersten Klage eines deutschen Anteilseigners gegen den VW-Konzern warnen Experten Privatanleger vor übereilten Schritten: Wir raten Aktionären ausdrücklich davon ab, jetzt schnell zu klagen. Es gibt keine harten Informationen darüber, ob VW seine Ad-hoc-Pflichten verletzt …

via ocnews.de