Neustadt/Weinstraße (dpa) – Wer trotz eines Arbeitsplatzes im Büro per Computer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch für alleinerziehende Mütter, wie aus einem in Neustadt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Rheinland- …

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