Leipzig (dpa) – Die Bahn muss auch an kleinen Bahnhöfen und allen Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Betreiber der Bahnhöfe im Bahnkonzern hatte dagegen geklagt. Das Eisenbahnbundesamt hatte ihn 2010 verpflichtet, schrittweise …

via ocnews.de