Karlsruhe (dpa) – Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für ein so gezeugtes Kind zahlen – egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht hatte sich ein Mann dagegen …

via ocnews.de