Osnabrück (dpa) – Im juristischen Streit um die Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag hat sich ein somalischer Flüchtling in erster Instanz durchgesetzt. Laut Verwaltungsgericht Osnabrück muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb der kommenden drei Monate über den Antrag …

via ocnews.de