Hamburg (dpa) – Zur Unterbringung von Flüchtlingen können in Hamburg voraussichtlich schon von kommender Woche an leerstehende Immobilien beschlagnahmt werden. Nicht betroffen von der bis März 2017 befristeten Regelung sind Privatwohnungen. Die Bürgerschaft verabschiedete mit den Stimmen von SPD, …

via ocnews.de