Überraschende Wende im Pilotenstreik. Mit einer Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts am 09.09,2015 konnte die Lufthansa überraschend einen juristischen Erfolg feiern. Das Gericht hat den Streik der Lufthansa-Piloten per Einstweiliger Verfügung gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zumindest vorläufig gestoppt. Damit setzten die Richter eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt, das einen entsprechenden Antrag der Fluglinie am Dienstagabend noch abgewiesen hatte, außer Kraft. Zuvor hatte auch das Arbeitsgericht Köln die Klage der Lufthansa zu einem Streikende zuvor abgewiesen. Bei dem Streik handelte es sich um die mittlerweile 13. Streikrunde der Piloten. Dadurch musste die Lufthansa gleichfalls am 09.09.2015 1.000 von insgesamt 1.520 Flügen streichen. Betroffen waren damit ca. 150.000 Passagiere. Offiziell wurde der Streik von der Gewerkschaft mit einer von der Lufthansa geplanten Änderung bei der Übergangsversorgung. Allerdings warf die Lufthansa vor dem Landesarbeitsgericht der Gewerkschaft vor, dass sich die Gewerkschaft und damit auch die Piloten nicht nur gegen die Änderung bei der Übergangsversorgung wehre, sondern auch gegen einen umfassenden Konzernumbau. So hatte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit die Lufthansa bereits in der Vergangenheit für den geplanten Konzernumbau heftig kritisiert. Dieser sei, so die Gewerkschaft, damit verbunden, dass viele Arbeitsplätze der Piloten mit Billiglöhnen ins europäische Ausland exportiert würden und damit dem deutschen Tarifrecht entzogen. So werden zum Beispiel bei der neuen Lufthansa-Tochter Konzerntochter Eurowings mit Sitz in Österreich Piloten zu Gehältern angestellt, die ca. 40 Prozent unter dem Niveau liegen, das bei der Lufthansa üblich ist. Das hessische Landesarbeitsgericht folgte nunmehr der Argumentation der Lufthansa. Die Kammer sei in diesem Einzelfall der Auffassung, so der Vorsitzende Richter in seiner Begründung, dass es der Gewerkschaft auch darum gehe, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen. Dieses führe dazu, so der Vorsitzende Richter, dass der Streik rechtswidrig sei. Insider rechnen jedoch trotz dieses Urteils damit, dass die Gewerkschaft in Kürze in eine 14. Streikrunde gehen wird.