Limburg (dpa) – Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit. Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, …

via ocnews.de