Darmstadt (dpa) – Ein Unfall auf einem Umweg von oder zur Arbeit ist nach einer Gerichtsentscheidung in der Regel ein Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Ziel festgehalten und die Strecke nur wenig verlängert werde, so das Hessische Landessozialgericht. Im konkreten Fall hatte ein Lagerist …

via ocnews.de