Ein für so manchen wichtiges Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt getroffen: wer krank ist und nicht in die Arbeit kann, muss auf Verlangen des Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei muss der Arbeitgeber auch nicht begründen, warum er bereits so früh auf die Vorlage eines Attests besteht. Anlass des Urteils war die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Die Frau war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen.