Ein Teebeutel liegt neben einer Tasse | Bildquelle: dpa

Bunt und fantasievoll sind Lebensmittelverpackungen oft – aber manchmal auch irreführend. Zum Beispiel, wenn sie Zutaten versprechen, die es gar nicht gibt. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis jetzt beendet. Es ging um ein ehemaliges Teekanne-Produkt. [mehr]

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via ocnews.de