Karlsruhe (dpa) – Medienorgane dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um das Aufklären von Straftaten durch Informanten geht. Für eine solche Durchsuchung müsse es Anhaltspunkte für eine Straftat eines Mitarbeiters des Mediums selbst …

via ocnews.de