Wie soeben bekannt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht das Nachtflugverbot in Frankfurt bestätigt. So dürfen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr keine Starts und Landungen mehr an Deutschlands größtem Flughafen stattfinden. In der Begründung des Urteils heißt es, dass das Land Hessen einen Verfahrensfehler begangen habe, als es 17 nächtliche Flüge genehmigt