Geschädigte Bankkunden haften selbst für ihre Schäden, die durch eigenem Leichtsinn verursacht werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bankkunden selber für ihre Schäden haften, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Dem Urteil liegt der Fall eines Rentners zugrunde, der der Aufforderung von Betrügern nachkam, zehn TAN-Nummern weitergegeben und dabei um 5.000 Euro betrogen wurde. Die  Betrüger hatten