Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bankkunden selber für ihre Schäden haften, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Dem Urteil liegt der Fall eines Rentners zugrunde, der der Aufforderung von Betrügern nachkam, zehn TAN-Nummern weitergegeben und dabei um 5.000 Euro betrogen wurde. Die  Betrüger hatten eine entsprechende Aufforderung auf der offiziellen Webseite der Bank platziert. Allerdings hatte die Bank in ihrer Homepage im Vorfeld vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Somit begründete das Gericht das  Urteil damit, dass der Kläger seine erforderlichen Sorgfaltspflichten im Verkehr außer Acht gelassen hätte, in indem er 10 TAN-Nummern gleichzeitig weitergab.