Erfreuliches Urteil für Betriebsrentenempfänger

Ein für Betriebsrenten-Empfänger erfreuliches Urteil fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Wenn ein Unternehmen die Verantwortung für die Rentenzahlung auf eine Pensionskasse überträgt, kann das Unternehmen trotzdem dafür haftbar gemacht werden. Das heißt konkret, dass das Unternehmen die Zahlung übernehmen muss, wenn die Pensionskasse die Rente nicht zahlen kann.