München (dpa) – Im Münchner NSU-Prozess ist eine Frau als Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die nach Aussage ihres Anwalts «nach aktuellem Kenntnisstand» gar nicht existiert. Der Jurist Ralph Willms erklärte, er sei von einem anderen vermeintlichen Opfer des Bombenanschlags an der Kölner …

via ocnews.de