Leipzig (dpa) – Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der DB Station & Service AG ab. (Az.: BVerwG 6 C 28.14) …

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