Das vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeld soll nach einer Entscheidung des Bundesrats zum 1. August 2013 eingeführt werden. Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich bekommen. Allerdings wird das Betreuungsgeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Keine Mehrheit hingegen bekam in der Länderkammer ein Antrag, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um es dort aufzuheben.