Karlsruhe (dts) – Wohnanlagen in Deutschland, die über eine gemeinsame Satellitenschüssel Fernseh- und Radioprogramme per Kabel in die Wohnungen weiterleiten, müssen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte die Gema – die Urheberrechte von Komponisten, …

via ocnews.de