Münster (dpa) – Die für morgen geplante «Hogesa-Kundgebung darf nicht am Kölner Hauptbahnhof, sondern nur im rechtsrheinischen Deutz stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde des Anmelders zurück. Der war gegen die Verlegung vorgegangen. Der Platz am Hauptbahnhof reicht aus …

via ocnews.de