Berlin (dpa) – Das vom Verfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld darf nach Ansicht von Familienministerin Manuela Schwesig nicht einfach eingespart oder für andere Leistungen verwendet werden. Freiwerdende Mittel aus dem Betreuungsgeld sollten weiterhin Familien zugutekommen und dürften nicht im …

via ocnews.de