Düsseldorf (dpa) – Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 12 Sa …

via ocnews.de