Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker, 59, wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beihilfe beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt. Während die Verteidiger einen Freispruch beantragten, hatte die Bundesanwaltschaft – die zuletzt nicht mehr auf dem Vorwurf der Mittäterschaft bestand – viereinhalb Jahre für Becker gefordert. Zwei Jahre der Strafe gelten wegen Beckers früherer Verurteilung schon als vollstreckt.