Das umstrittene Meldegesetz wird nun wahrscheinlich doch nicht in der modifizierten Form zustande kommen. In der ursprünglichen Gesetzesfassung war zunächst vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der jetzt durch den Innen-Ausschuss verschärften Gesetzesfassung müsste jedoch der Bürger von sich aus Widerspruch einlegen, ansonsten dürfen die Meldebehören die Daten zu Werbezwecken frei geben. Nach heftigen Protesten sowohl in der Öffentlichkeit als auch durch die Opposition geht nun die Bundesregierung davon aus, das das Meldegesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder geändert wird.