Heidenau (dpa) – Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Der polizeiliche Notstand, mit dem es vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden, heißt es in einer Eilentscheidung. Das …

via ocnews.de