Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau | Bildquelle: dpa

Ein 95-jähriger Ex-SS-Sanitäter muss sich laut dem Oberlandesgerichts in Rostock wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen verantworten. Er soll im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein. Der Mann sei eingeschränkt verhandlungsfähig. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung auf. [ndr]

via ocnews.de