Bundesverfassungsgericht Richter | Bildquelle: dpa

Unterschiedliche Besteuerungen von Renten und Beamtenpensionen sind verfassungswidrig – zu dem Entschluss kamen die Bundesverfassungsrichter bereits 2002. Dieser Linie folgte Karlsruhe auch diesmal. Eine Analyse von F. Bräutigam und T. Sindram. [mehr]

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via ocnews.de