Bundesgerichtshof | Bildquelle: dpa

Wer mit seinem Auto einen Unfall hatte, kann sich die Reparatur von seiner Kaskoversicherung zahlen lassen, auch wenn er seinen Wagen nicht instandsetzen lässt. Der BGH hat entschieden, in welchem Fall die Kosten einer Markenwerkstatt erstattet werden. [mehr]

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via ocnews.de