Karlsruhe (dts) – Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Eizellspenden erlaubt. Es bestehe kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben werde, so der BGH. Beklagt wurde ein an einem Institut für Reproduktionsmedizin …

via ocnews.de