Kassel (dpa) – Eltern können keine Entlastung für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern und Kinderlose die gleichen Beiträge in diese Sozialversicherungen zahlen.  «Ein …

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