Luxemburg (dpa) – Deutschland darf jobsuchenden Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Dies gelte für Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche kommen, nur kurz …

via ocnews.de