das ArzthaftungsrechtFrüher nur selten bekannt geworden, erfahren Ärztefehler immer größerer unrühmlicher Bekanntheit. Wahrscheinlich auch dem Internet und Sozialen Medien geschuldet, werden Fehler schonungslos aufgedeckt und breitgetreten. Aber was passiert eigentlich mit den geschädigten Patienten. Wie kann und wird Ihnen geholfen werden?

Hier kommt das sog. Arzthaftungsrecht zum tragen.

Wer zum Arzt geht braucht Hilfe. Umso schrecklicher ist es, wenn der Patient durch eine ärztliche Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt wird. Unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler, hat der Patient einen Anspruch auf Schadenersatz, einschließlich Schmerzensgeld.

Ihr Recht heißt Arzthaftungsrecht

Für solche Fälle der Arzthaftung sind Ärzte und Krankenhäuser über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Doch leider muss der geschädigte Patient meist um sein Recht kämpfen.

Ein ärztlicher Kunstfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. So muss es sich nicht um einen rein medizinischen Fehler handeln. Es kann sich der Fehler auch auf organisatorische Fragen beziehen oder es kann sich um einen Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln (z. B. Pflegepersonal). Auch kann eine fehlende oder unvollständige Aufklärung bezgl. des Verhaltens des Patienten während der Therapie einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellen.

Quelle: http://www.kassel-recht.com/rechtsgebiete/arzthaftungsrecht