Berlin (dts) – Die Verpflichtung für Rentner, auf ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken und Pflegeversicherung zu zahlen, könnte im Zuge der nächsten Betriebsrentenreform fallen. Das schreibt das Handelsblatt (Dienstagausgabe) unter Berufung auf …

via ocnews.de