Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 | Bildquelle: dpa

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat den Klägern Recht gegeben: Das ruppige Vorgehen der Polizei gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010 mit mehr als 100 Verletzten war nicht rechtmäßig. Damit steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. [swr]

via ocnews.de