Youtube-Logo | Bildquelle: dpa

Die Türkei hat es schon mehrmals getan: Internetseiten wie YouTube wurden gesperrt. In einem konkreten Fall hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof das türkische Vorgehen nun für unzulässig erklärt. YouTube sei eine wichtige Informationsquelle. Von Gigi Deppe. [mehr]

Meldung bei www.tagesschau.de lesen

via ocnews.de