Mainz (dpa) – Das Landgericht Mainz befasst sich erneut mit der rheinland-pfälzischen CDU-Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung. Es beleuchtet heute in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union in Höhe von 770 000 Euro gegen ihren einstigen Berater Carsten Frigge. Das Verfahren …

via ocnews.de