Der Vorschlag des Brandenburgers Justizministers Volkmar Schöneburg, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher bereits nach fünf Jahren aus dem Gefängnis kommen sollen, indem  einen sogenannten Langzeitausgang von bis zu 21 Tagen erhalten sollen, hat nicht nur bei der Polizei zu Entsetzen geführt, sondern auch bei der breiten Bevölkerung. Bislang ist der erste Hafturlaub frühestens nach zehn Jahren möglich, in Bayern können zu lebenslanger Haft verurteilte Täter sogar erst nach zwölf Jahren einen Hafturlaub beantragen.