Der Mindestlohn hat einige Dienstleistungen verteuert – doch alles in allem blieben die Preise stabil. Und der Arbeitsmarkt auch, Stellen wurden bislang nicht gestrichen.

Wer Anfang 2015, kurz nach Einführung des Mindestlohns, in Dresden oder Leipzig ein Taxi genutzt hat, der hat am Ende der Fahrt geschluckt: Taxifahrten verteuerten sich in Sachsen im Vergleich zum Vorjahr nämlich um fast ein Viertel. Das ist mit Abstand die größte Preiserhöhung, die Statistiker und Wissenschaftler mit der Einführung des Mindestlohns in Verbindung bringen. Beim Friseur zahlten die Kunden im Bundesdurchschnitt 3,4 Prozent mehr, Haushaltshilfen verteuerten sich um 4,8 Prozent, Schuhreparaturen um 3,3 Prozent, die chemische Reinigung um 3,0, und die Preise in Restaurants erhöhten sich um 2,9 Prozent. „Alle Preissteigerungen sind für sich genommen wenig auffallend“, heißt es in einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns.

500 000 Arbeitsplätze waren angeblich gefährdet

Diverse Ökonomen, Arbeitgeberverbände und arbeitgebernahe Institutionen hatten vor allem für den Arbeitsmarkt verheerende Folgen der neuen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro vorausgesagt. Die von der Metallindustrie finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft etwa ließ von Ökonomen eine Spannweite der befürchteten Arbeitsplatzverluste von 250 000 bis 570 000 Arbeitsplätzen ausrechnen. Das ebenfalls von Arbeitgebern finanzierte IW kommt nun im aktuellen Faktencheck, anderthalb Jahre nach der Einführung, zu einem ganz anderen Ergebnis: Bislang „lassen sich keine negativen Auswirkungen auf (den) Arbeitsmarkt nachweisen“. Im Gegenteil. Vor allem im Osten hat der Mindestlohn zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen geführt; im Januar 2015 waren nach Angaben des IW die Zugänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Ostdeutschland um fast ein Drittel höher als 2014.

22 Prozent der Beschäftigten im Osten profitieren

Nach amtlichen Schätzungen dürften bis zu vier Millionen Arbeitnehmer unter den Schutz des Mindestlohns fallen, 2,9 Millionen im Westen und 1,1 Millionen im Osten. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent aller Beschäftigten in Ostdeutschland und knapp neun Prozent im Westen. Dass es trotz der Lohnsteigerung nicht zu Arbeitsplatzverlusten gekommen ist, erklärt das IW mit der „erstaunlich robusten Verfassung“ des Arbeitsmarktes. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den Angaben zufolge um 17 Prozent. Und der Trend ist weiter positiv. „Der derzeitige Arbeitskräftebedarf in den deutschen Unternehmen ist offenbar so hoch, dass kräftigere Lohnsteigerungen keinen erkennbaren Einfluss auf die Einstellungsbereitschaft haben“, schreibt das IW. Das könne sich aber schnell ändern, wenn die Energiepreise steigen oder die Konjunktur einbricht.

2017 steigt der Mindestlohn das erste Mal

Und da irgendwann das Öl teurer und das Wachstum schwächer wird, warnen die IW-Wissenschaftler vor der Anfang kommenden Jahres anstehenden ersten Erhöhung des Mindestlohns, die voraussichtlich 35 Cent/Stunde betragen wird. „Eine längere Frist bis zur ersten Anhebung wäre sinnvoll“, zumal „viele Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen“. Wenn nun die Arbeitslosigkeit „im unteren Qualifikationssegment steigt“, sollte eine Absenkung des Mindestlohns erwogen werden. „Andernfalls werden Arbeitswilllige alle Möglichkeiten anwenden, um den Mindestlohn zu umgehen“, schreibt das IW. Und in der Folge würden Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit zunehmen. Am kommenden Dienstag will die paritätisch aus Arbeitgebern und Gewerkschaftern bestehende Mindestlohnkommission beschließen, wie stark die Erhöhung zum 1. Januar 2017 ausfällt.