Ein überraschendes Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Urteil: die bisherigen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an deutsche Ermittlungsbehörden sind zum Teil verfassungswidrig. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei.. Aufgrund des Urteils muss nunmehr das Telekommunikationsgesetz überarbeitet werden.