Bundesverfassungsgericht zu Bundeswehreinsatz

Ob der Koalitions-Kompromiss nun Transitzone heißen wird oder nicht – am Ende geht es juristisch vor allem um eine Frage: Werden die Flüchtlinge „inhaftiert“ oder nicht? Klaus Hempel analysiert die rechtliche Lage und zeigt: Auch das Vorbild Flughafen ist umstritten. [mehr]

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via ocnews.de