Karlsruhe (dpa) – Wenn sich Polizisten und Demonstranten gegenseitig filmen, darf die Polizei nicht automatisch den Ausweis des Filmenden verlangen. Dazu sei eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut – wie etwa ein Gesetzesverstoß – erforderlich, entschied das Bundesverfassungsgericht in …

via ocnews.de