Aufatmen bei Millionen von Bahnreisenden: der Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird beendet, und dieses noch rechtzeitig vor den Pfingstfeiertagen. Obwohl das wohl kaum noch jemand erwartet hatte, einigten sich die Bahn und die Gewerkschaft auf eine Gesamtschlichtung in dem bislang fest gefahrenen Tarifkonflikt. Wie es heißt, haben sich die beiden Kontrahenten sowohl auf einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal als auch auf ein Schlichtungsverfahren geeinigt. Die Schlichtung ist das Ergebnis der zweitägigen Gespräche, die am 20.05.2015 unter Moderation des früheren Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht, Klaus Bepler, begonnen hatten. Laut GDL könne diese nunmehr für alle Mitglieder des Zugpersonals der Bahn Tarifverträge verhandeln und abschließen. Die bislang strittige Gruppe der Lokrangierführer würde als Lokomotivführer exakt im GDL-Flächentarifvertrag eingruppiert. In der Summe bedeutet dieses einen Erfolg für die Gewerkschaft, weil die Bahn dieses bislang abgelehnt hatte. In der am 27. Mai 2015 beginnenden Schlichtung gilt bis zum voraussichtlichen Ende am 17. Juni 2015 Friedenspflicht. Als Schlichter hat die Bahn den ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, benannt, die Gewerkschaft GDL den amtierenden thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Auch wenn die Schlichtung erst am 27.05.2015 beginnt, so erklärte die GDL den Streik als für sofort beendet. Laut dem Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber arbeitet die Bahn nunmehr daran, so schnell wie möglich wieder zum „normalen“ Fahrplan zurück zu kehren. Darüber dürften nicht Berufspendler, die auf die Bahn angewiesen sind, erleichtert sein sondern auch diejenigen, die über Pfingsten mit der Bahn vereisen wollten. Zu hoffen bleibt allerdings, dass auf die Bahn und die Bahnreisenden nicht noch ein weiterer Streik zukommt, dieses Mal aber initiiert durch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Hier stehen noch weitere Verhandlungen an. Wenn diese aus Sicht der EVG nicht zu einem Erfolg führen würden, könnte ein Streik der Gewerkschaft die Folge sein. Laut eines GDL-Sprechers würde man einen Abschluss nur auf der Grundlage vereinbaren, dass die Tarifverträge inhaltsgleich zu denen der GDL seien.